HGV-Stornoschutz
Ihre Polizennummer: 0295870012974
Lieber Gast!
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann vieles passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie den HGV - Stornoschutz gleich ab.
Folgende Leistungen sind in diesem speziell für Urlaube in Südtirol ntwickelten Versicherungspaket enthalten:
| 1. | Stornoschutz Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise |
bis zum gebuchten Reisepreis |
| 2. | Reiseabbruch Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements |
bis zum gebuchten Reisepreis |
| 3. | Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
|
bis 20% des gebuchten Reisepreises, max. € 365,- |
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
| Reisepreis bis | Prämie | Reisepreis bis | Prämie | Reisepreis bis | Prämie |
|---|---|---|---|---|---|
| € 300,- | € 15,- | € 3.500,- | € 160,- | € 7.500,- | € 355,- |
| € 500,- | € 30,- | € 4.000,- | € 180,- | € 8.000,- | € 380,- |
| € 750,- | € 35,- | € 4.500,- | € 210,- | € 8.500,- | € 405,- |
| € 1.000,- | € 45,- | € 5.000,- | € 230,- | € 9.000,- | € 430,- |
| € 1.500,- | € 70,- | € 5.500,- | € 255,- | € 9.500,- | € 455,- |
| € 2.000,- | € 90,- | € 6.000,- | € 280,- | € 10.000,- | € 480,- |
| € 2.500,- | € 115,- | € 6.500,- | € 305,- | ||
| € 3.000,- | € 135,- | € 7.000,- | € 330,- |
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 31 Tage.
Abschlussmöglichkeiten:
INTERNET
Um die Versicherung direkt über das Internet abzuschließen, klicken Sie hier bitte auf nachfolgenden Link: Stornoschutz
HINWEIS: Bei einem Abschluss im Internet erhalten Sie eine E-Mail mit einer neuen Polizzennummer. Diese E-Mail ist Ihre Versicherungspolizze und gilt als Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes.
BANKÜBERWEISUNG ODER TELEBANKING
Wählen Sie die Prämie aus, die dem Reisepreis entspricht.
Die Prämie richtet sich nach dem gesamten Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen - unabhängig von der Personenzahl.
Bitte beachten Sie, dass der maximal versicherbare Reisepreis (Höchstversicherungssumme) pro Person mit € 3.500,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Höhere Versicherungssummen sind nur mit schriftlicher Bestätigungder EUROPÄISCHEN gültig. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar.
Überweisen Sie die Prämie an:
Empfänqer: Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, AUSTRIA
Kontonummer: 67793
BLZ: 32000 (Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, A-1020 Wien)
IBAN: AT86 3200 0000 0006 7793
BIC: RLNWATWW
Geben Sie dabei UNBEDINGT im Feld „Verwendungszweck/Zahlungszweck” folgende Daten an:
- Polizzennummer: „02951-000.263”
- Reisebeginn (IT.MM.JJJJ): z.B. „01.07.2007”
- Personenanzahl: z.B. „2”
- Zu- und Vorname(n) der versicherten Person(en): z.B. „Musterfrau Manuela, Mustermann Max”
Bitte beachten Sie.
- dass der Versicherungsabschluss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Buchung oder Anzahlung (wenn die Buchung erst mit Einlangen die Anzahlung zustande kommt) erfolgen muss. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Prämienzahlung am darauf folgenden Tag um 0.00 Uhr. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
- dass bei unvollständiger Angabe der oben angeführten Daten der Versicherungsschutz dementsprechend nicht oder nur eingeschränkt gilt.
Versicherte Gründe für Reisestorno und Reiseabbruch:
- *Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
- *Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;
- *Tod,schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder);
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des versicherten Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der eine Abwesenheit erforderlich macht;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des versicherten Gastes durch den Arbeitgeber;
- Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des versicherten Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
- Nichtbestehen der Reifeprüfung durch den versicherten Gast unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
* Medizinische begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelden Arzt schriftlich bestätigt werden.
Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden ( siehe jedoch Art. 4, Pkt. 2 der ERV - RVB Hotellerie 2005 i.d.F. Besondere Bedingung Nr. 1 HGV-Stornoschutz) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
Was ist im Schadensfall zu tun?
- Reisestorno: Informieren Sie bitte sofort Ihren Gastgeber (Hotel,Pension,....) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und den internationalen Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1, I-39100 Bozen ( Fax 39 0471 069911, E-Mail: info@assiconsult.com). Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir ehestmöglich ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
- Reiseabruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankrung oder eines Unfalls, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelden Arztes am Urlaubsort!
- Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der Firma Assiconsult ein.
| Produktauskünfte: | Europäische Reiseversicherung AG, Augasse 5-7, A-1090 Wien |
| Service Center: Tel. 43 1 3172500, Fax 43 1 3199367 | |
| E-Mail: info@europaeische.at, www.europaesche.at | |
| Schadensabwicklung: | Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1, I-39100 BOZEN |
| Tel. 39 0471 069900, Fax 39 0471 069911 | |
| E-Mail: info@assiconsult.com, www.assiconsult.com |
Vertragsgrundlage:
Als Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherunsbedingungen HGV-Stornoschutz (ERV-RVB Hotellerie 2005 i.d.F. Besondere Bedingungen Nr. 1 HGV-Stornoschutz) auf Basis der österreichischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH), die Sie unter www.hgv.it oder www.assiconsult.com, bzw. direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten.
Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.
Versicherer:
Europäische Reiseversicherung AG
Augasse 5-7, A-1090 Wien.
Sitz der Gesellschaft: Wien
Firmenbuch HG Wien, FN 55418y; DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA‚ Finanzmarktaufsicht
Bereich Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, 1020 Wien.
Die Schadenabwicklung wird durch den internationalen Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1,
I-39100 Bozen (Fax 39/0471/069911, E-Mail: info@assiconsult.com), vorgenommen.
Stand 08/2006








